Der Rechtsstreit „Altmann v. Austria“ reiht sich ein in eine Vielzahl von Fällen, die sich mit der Restitution von Kunstwerken befassen, die während des NS-Regimes gestohlen wurden.
Bei dem Rechtsstreit ging es um sechs Gemälde des Malers Gustav Klimt, darunter das „Porträt Nr. 1“ im sogenannten „goldenen Stil“. Dies wurde 1907 fertiggestellt und zeigt die jüdisch-österreichische Bankierstochter Adele Bloch-Bauer.
Mit Beschluss vom 20. Mai 2021 (1 BvR 928/21) hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag gegen die Untersagung der Öffnung kultureller Einrichtungen nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Durch Urteil (- 1 BvR 1585/13 -) hat das Bundesverfassungsgericht über die Frage entschieden, ob Musiker bei der Übernahme von Ausschnitten aus fremden Tonträger, sog. „Sampling“, gegenüber den Rechten der Tonträgerhersteller auf die Kunstfreiheit berufen können.
Durch Urteil (- 1 BvR 1585/13 -) hat das Bundesverfassungsgericht über die Frage entschieden, ob Musiker bei der Übernahme von Ausschnitten aus fremden Tonträger, sog. „Sampling“, gegenüber den Rechten der Tonträgerhersteller auf die Kunstfreiheit berufen können.
Galerien wirken als Vermittler zwischen kunstinteressierten Käufern auf der einen und Künstlern auf der anderen Seite.
Im Idealfall ergibt sich hieraus eine „Win-win-Situation“, die es dem Künstler ermöglicht, einen Käufer- und Sammlerkreis zu erschließen und der Galerie, durch Förderung häufig noch unbekannter Künstler und deren Vermarktung, interessante Geschäfte abzuschließen.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat derzeit über die Frage zu entscheiden, wann der Konzertauftritt mit einem Kind unzulässig ist und wie weit die Grenzen dessen, was als Mittel der Kunst gelten kann, zu ziehen sind.
In dem Rechtsstreit wird gegen den Sänger Angelo Kelly der Vorwurf der unzulässigen Kinderarbeit erhoben.