Im neuen am 26.11.2020 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz wird zwischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unterschieden. Was das für die Kultur bedeutet, haben wir bereits in unserem letzten Blogartikel dargestellt, und möchten wir nun fortführen:
Im neuen am 26.11.2020 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz wird zwischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unterschieden. Was das für die Kultur bedeutet, wollen in unseren nächsten Beiträgen beleuchten.