Immer wieder machen Clans mit spektakulären Raubzügen von Kunstwerken Schlagzeilen.
Doch warum werden die Kunstwerke nicht teuer weiterverkauft? Warum tauchen sie nicht über Umwege Jahre später in Auktionen auf, sondern verschwinden stattdessen meist völlig vom Kunstmarkt? Einer der Gründe findet sich in unserer Rechtsordnung: § 935 BGB.