Immer wieder machen Clans mit spektakulären Raubzügen von Kunstwerken Schlagzeilen.
Doch warum werden die Kunstwerke nicht teuer weiterverkauft? Warum tauchen sie nicht über Umwege Jahre später in Auktionen auf, sondern verschwinden stattdessen meist völlig vom Kunstmarkt? Einer der Gründe findet sich in unserer Rechtsordnung: § 935 BGB.
Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Weitere Informationen über Cookies finden Sie in Ihren Browser-Einstellungen. Wenn Sie unsere Seite weiter verwenden, ohne die Cookie-Einstellungen zu ändern, werden Cookies eingesetzt. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung