Wer besitzt eine Skulptur im öffentlichen Raum? Künstler oder Grundstückseigentümer?Diese Frage stellte ein Künstler, der eine Skulptur im öffentlichen Raum mit der Genehmigung des Grundstückseigentümers aufstellen wollte. Der Grundstückseigentümer war nun der Ansicht, dass die Skulptur in sein Eigentum übergehe, sobald diese auf seinem Grundstück aufgestellt worden sei.
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