Das Kunstrecht

kunstrecht,

Wer sich auf dem Kunstmarkt bewegt, sollte von Beginn an kompetent anwaltlich beraten und vertreten sein. Das gilt für Künstler, Sammler, Galerien, Auktionshäuser, aber auch Museen und Unternehmen. Wir beraten Sie bei Fragen zum Kunstrecht mit langjähriger Fachexpertise.

Kunstrechtliche Beratung

 

 

Die Themen unserer anwaltlichen Beratung im Kunstrecht sind so vielfältig wie die Querschnittsmaterie an sich.

 

Wir unterstützen Sie auch bei rechtlichen Fragen zu folgenden Themen:

 

  • Kunstvermarktung
  • Kauf,- Verkauf von Kunstwerken
  • Bestellung von Kunstwerken
  • Plagiat, Bearbeitung und freie Benutzung von Werken
  • Wahrnehmung von Nutzungsrechten
  • künstlerische Nachlässe
  • Kunsthandel
  • Kunsttransport
  • Leihverkehr
  • Galerieverträge
  • Kunstausstellungen
  • Versicherung von Kunst

Kunstwerke kaufen

 

 

Kunstwerke sind einzigartig und oft von beachtlichem Wert. Sie sollten beim Kauf eines Kunstwerkes deshalb immer auf einen rechtlich einwandfreien Kaufvertrag zurückgreifen.

 

Wir stellen Ihnen deshalb einen Kaufvertrag für Kunstwerke aller Art als Muster kostenlos zum Download bereit.

 

Musterkaufvertrag für Kunstwerke

Faq / Häufige Fragen zum Thema Kunstrecht

Welche Teilgebiete umfasst das Kunstrecht?

Was müssen KünstlerInnen beim Verkauf eigener Werke beachten?

Gelten die Gewährleistungsansprüche bei Verkauf von Kunstwerken?

Was müssen Bieter bei Auktionen beachten?

Wie kann man sicherstellen, dass ein gekauftes Kunstwerk echt ist?

Darf man Fotodrucke/ Buchvorlagen zur Weiterverarbeitung/Neugestaltung nutzen oder bedarf es der Zustimmung des Urhebers?

Darf man fremde Digitalfotos weiterverarbeiten oder verfremden?

Welche Punkte sollten in einem Galerievertrag geregelt sein?

Sollte bei einem Kunsttransport eine Transportversicherung abgeschlossen werden?

Was bedeutet es, wenn ein Kunstwerk an ein Museum im Wege der Dauerleihgabe verliehen wird?

Welche Rechte und Pflichten hat der Dauerleihgeber?

Muss der Künstler bei Veröffentlichung seiner Werke den Namen des Fotografen (m/w/d) nennen?

Muss man auch den Namen eines Fotografen (m/w/d) nennen, wenn dieser hierfür bezahlt wird?

Was ist Inhalt des Ausstellungsrechtes?