Straßenfotografie bzw. Street Photography galt rechtlich lange als Streitthema. Die dahinterstehenden Fragen: Ist Street Photografie Kunst? Und was wiegt schwerer: das Kunstrecht oder allgemeine Persönlichkeitsrechte?
Inzwischen herrscht mehr Klarheit: Das Bundesverfassungsgericht erkennt Street Photography als Kunstwerk und damit die Straßenfotographie als Kunstform an. Somit bestätigt, dass Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtsprechung zum Thema Spannungsverhältnis zwischen Kunstrecht und allgemeinem Persönlichkeitsrecht.