Auf der einen Seite werden immer wieder ehrverletzende Äußerungen versucht unter dem Deckmantel der „Satire“ zu verschleiern oder sich bei aufkommender Kritik am künstlerischen Werk dem Totschlagargument „Satire“ zu bedienen. Auf der anderen Seite muss auch die kritische und künstlerisch zum Teil überzogene Darstellung erlaubt sein, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Sei es die Kontroverse um das im Jahr 2016 veröffentlichte Gedicht von Jan Böhmermann oder etliche Karikaturen des abgetretenen US-Präsidenten Donald Trump. Die Frage, welches künstlerische Werk durch die Kunstfreiheit geschützt wird, stellt sich regelmäßig aufs Neue.