Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung „AIDA – Kussmund“ vom 27.04.2017 die Panoramafreiheit gestärkt (Az.: I ZR 247/15). In Anbetracht der zunehmenden Unsicherheiten beim Fotografieren im […]
Gestritten wird um die Frage, ob es sich bei dem USM Haller Möbelsystem um ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst, mithin um ein gegen Nachahmung geschütztes Leistungsergebnis handelt.
Ein Fotografierverbot gibt es bereits in bestimmten Clubs und bei Theaterinszenierung. Zukünftig vielleicht auch in Museen? Es wird bereits seit längerem diskutiert, ob originalgetreue Fotografien von zweidimensionalen gemeinfreien Werken als Lichtbilder Schutz genießen sollen.
Dieser Blogeintrag und die folgenden Teile widmen sich der Frage, welche Möglichkeiten der Käufer beim Kauf des nicht ausgewiesenen Originals hat. Auf was sollten Kunst-Interessierte beim Kauf achten und welche Rechte haben sie bei Feststellung der Unechtheit?