Der Rechtsstreit „Altmann v. Austria“ reiht sich ein in eine Vielzahl von Fällen, die sich mit der Restitution von Kunstwerken befassen, die während des NS-Regimes gestohlen wurden.
Bei dem Rechtsstreit ging es um sechs Gemälde des Malers Gustav Klimt, darunter das „Porträt Nr. 1“ im sogenannten „goldenen Stil“. Dies wurde 1907 fertiggestellt und zeigt die jüdisch-österreichische Bankierstochter Adele Bloch-Bauer.
Mit Beschluss vom 20. Mai 2021 (1 BvR 928/21) hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag gegen die Untersagung der Öffnung kultureller Einrichtungen nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Im neuen am 26.11.2020 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz wird zwischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unterschieden. Was das für die Kultur bedeutet, haben wir bereits in unserem letzten Blogartikel dargestellt, und möchten wir nun fortführen:
Im neuen am 26.11.2020 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz wird zwischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unterschieden. Was das für die Kultur bedeutet, wollen in unseren nächsten Beiträgen beleuchten.