Durch Urteil (- 1 BvR 1585/13 -) hat das Bundesverfassungsgericht über die Frage entschieden, ob Musiker bei der Übernahme von Ausschnitten aus fremden Tonträger, sog. „Sampling“, gegenüber den Rechten der Tonträgerhersteller auf die Kunstfreiheit berufen können.
Durch Urteil (- 1 BvR 1585/13 -) hat das Bundesverfassungsgericht über die Frage entschieden, ob Musiker bei der Übernahme von Ausschnitten aus fremden Tonträger, sog. „Sampling“, gegenüber den Rechten der Tonträgerhersteller auf die Kunstfreiheit berufen können.