Muss ein künstlerisches Werk bezahlt werden, wenn es nicht gefällt?
Das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 14.11.2018 - 11 U 71/18 -) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Pflicht zu Abnahme und Bezahlung des bestellten Werkes eines Künstlers auch dann begründet wird, wenn dem Besteller dieses Werk nicht gefällt. Wie es dazu kam?