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„Die Frau in Gold“ – Restitution von NS-Raubkunst

Die Frau in Gold - Restitution von NS-Raubkunst

© Sang Hyun Cho, Pixabay (freie kommerzielle Nutzung)

Der Rechtsstreit „Altmann v. Austria“ reiht sich ein in eine Vielzahl von Fällen, die sich mit der Restitution von Kunstwerken befassen, die während des NS-Regimes gestohlen wurden.

Bei dem Rechtsstreit ging es um sechs Gemälde des Malers Gustav Klimt, darunter das „Porträt Nr. 1“ im sogenannten „goldenen Stil“. Dies wurde 1907 fertiggestellt und zeigt die jüdisch-österreichische Bankierstochter Adele Bloch-Bauer.

 

Während der NS-Zeit

Nach dem Tod von Adele Bloch-Bauer befand sich das Gemälde im Besitz ihres Ehemannes Ferdinand Bloch-Bauer. Im Zuge des „Anschlusses“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland im Jahre 1938 war Ferdinand Bloch-Bauer gezwungen Österreich zu verlassen, das „Porträt Nr.1“ fiel zusammen mit weiteren Gemälden und Kunstwerken im Zuge der „Reichsfluchtsteuer“ an die österreichische Galerie Belvedere. Gegen zur Emigration gezwungene jüdische Bürger wurde dabei eine Vermögenssteuer von 25 % erhoben.

Nach Kriegsende versuchten schließlich die Erben des 1945 verstorbenen Ferdinand Bloch-Bauer, die Kunstwerke in die USA zu überführen. Die österreichische Regierung erkannte zwar an, dass das Vorgehen des NS-Regimes rechtswidrig war, stellte einen Export von Kunstwerken, die Bedeutung für das kulturelle Erbe Österreichs besitzen, unter die Bedingung eines Einverständnisses der Bundesdenkmalbehörde. Eine solche wurde nicht erteilt.

 

Versuche der Restitution

Nachdem Österreich ein Gesetz erließ, welches die Rückgabe von Kunstwerken erleichtern sollte, die im Zuge des zweiten Weltkriegs an österreichische Museen fielen, versuchte die Nichte Adele Bloch-Bauers, Maria Altmann, die Herausgabe der Gemälde an sich zu erwirken. Trotz der neuen Gesetzeslage stellte sich die Galerie Belvedere jedoch auf den Standpunkt, rechtmäßige Eigentümerin zu sein und verwies auf ein Testament Adele Bloch-Bauers, welches der Nationalgalerie die Gemälde angeblich zugedacht wurden.

Problematisch war hierbei, dass das Testament vorsah, dass das Gemälde nach dem Tod ihres Ehemannes an die Nationalgalerie gehen sollte, die oben beschriebene „Übergabe“ jedoch bereits 1941 geschah. Zudem wiesen Urkunden darauf hin, dass eigentlich Ferdinand Bloch-Bauer der rechtmäßige Eigentümer der Gemälde war, Adele demnach gar nicht verfügungsbefugt war.

 

Bis vor den Supreme Court

Nachdem eine Klage der Maria Altmann in Österreich an dem hohen Gerichtskostenvorschuss nicht weiter verfolgt wurde, landete das Verfahren unter „Altmann v. Austria“ vor dem amerikanischen Supreme Court. Versuche, die Angelegenheit außergerichtlich zu lösen, scheiterten immer wieder. Letztendlich einigten sich die Parteien auf ein Verfahren vor einem Schiedsgericht, welches Maria Altmann die Bilder im Jahre 2006 schließlich zusprach.

Monate nach der Rückgabe an Maria Altmann wurde das „Porträt Nr. 1“ im Auktionshaus Christie’s für 135 Millionen US- Dollar verkauft, es befindet sich bis heute in der Neuen Galerie in New York.

Internationale Bekanntheit erlangte der Fall dann nochmals, als er mit dem Titel „Woman in Gold“ mit Helen Mirren und Ryan Reynolds in den Hauptrollen verfilmt wurde.

 

Fragen?

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Gerne können Sie uns auch im Rahmen der digitalen Sprechstunde, veranstaltet durch das Landesbüro für bildende Kunst, www.labk.nrw, kontaktieren.