Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1738/16) befasste sich mit der Abwägung zwischen Kunstfreiheit auf der einen und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite.
Mit Beschluss vom 28. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgerichts eine Grundrechtsverletzung einer freischaffenden Künstlerin festgestellt und das Verfahren an das Landgericht Halle zurückverwiesen. Das Bundesverfassungsgericht sah die Beschwerdeführerin durch das Verbot, ein von ihr angefertigtes Porträt in der Öffentlichkeit zu verbreiten und auszustellen in ihrer Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG verletzt.
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Regierungsentwurf zu einem Kulturgesetzbuch (KulturGB NW) in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen. Damit ist NRW das erste Bundesland mit einem eigenen Kulturgesetzbuch.
Mit dem Kulturgesetzbuch will die Landesregierung nach eigenen Angaben die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalen durch verbindliche Rahmensetzungen stärken und zugleich die Bedeutung der Kultur als zentrales politisches Schlüsselthema hervorheben.
Der Rechtsstreit „Altmann v. Austria“ reiht sich ein in eine Vielzahl von Fällen, die sich mit der Restitution von Kunstwerken befassen, die während des NS-Regimes gestohlen wurden.
Bei dem Rechtsstreit ging es um sechs Gemälde des Malers Gustav Klimt, darunter das „Porträt Nr. 1“ im sogenannten „goldenen Stil“. Dies wurde 1907 fertiggestellt und zeigt die jüdisch-österreichische Bankierstochter Adele Bloch-Bauer.
Mit Beschluss vom 20. Mai 2021 (1 BvR 928/21) hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag gegen die Untersagung der Öffnung kultureller Einrichtungen nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Durch Urteil (- 1 BvR 1585/13 -) hat das Bundesverfassungsgericht über die Frage entschieden, ob Musiker bei der Übernahme von Ausschnitten aus fremden Tonträger, sog. „Sampling“, gegenüber den Rechten der Tonträgerhersteller auf die Kunstfreiheit berufen können.
Durch Urteil (- 1 BvR 1585/13 -) hat das Bundesverfassungsgericht über die Frage entschieden, ob Musiker bei der Übernahme von Ausschnitten aus fremden Tonträger, sog. „Sampling“, gegenüber den Rechten der Tonträgerhersteller auf die Kunstfreiheit berufen können.