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„Kann ich Kunst für mein Logo verwenden?“

Published by Corinna vom Berg at 4. Februar 2015
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„Kann ich Kunst für mein Logo verwenden?“

Dieser Beitrag widmet sich der Frage, was man bei der Verwendung von Kunst im Logo rechtlich beachten sollte.

Es ist denkbar, dass jemand in sein Logo ein berühmtes Gemälde integriert oder auch eine bekannte Architektur für sein Logo verwendet.

Was ist aus Sicht des Verwenders zu beachten?

In einem unserer letzten Blogeinträge haben wir erörtert, dass der Kauf eines Kunstgegenstandes den Käufer nicht davon freistellt, die Schutzrechte des Schöpfers zu beachten. Weiter sind wir in dem Blogeintrag auf die Frage eingegangen, wann die Abbildung eines Kunstwerkes gegen das Recht des Urhebers verstößt. Dabei ist es ausschlaggebend,  ob die Abbildung als Hauptzweck oder als Beiwerk anzusehen ist.

Bei der Verwendung von Kunst in einem Logo ist davon auszugehen, dass es sich bei der Abbildung nicht um ein bloßes Beiwerk handelt, so dass ohne Genehmigung des Urhebers eine Verletzung seiner Schutzrechte anzunehmen ist.

Für die Frage des Schutzes nach dem Urhebergesetz wird nicht mehr zwischen „freier Kunst“ und „angewandter Kunst“ unterschieden. Insbesondere stehen dem Werk- Schöpfer im Bereich der angewandten Kunst im Zweifel die Schutzrechte nach dem Urhebergesetz und dem Designgesetz alternativ zur Verfügung.

Allerdings erfordert der Schutz eines Designs dessen Anmeldung, während das Urheberrecht eine solche gerade nicht verlangt.

Fazit!

Vor der Verwendung von Kunst für ein Logo sollte man sich rechtlich beraten lassen.

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