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“Der Idiot” oder wenn die Musik nicht ertönt

Vorhang

Immer mehr wird bei Theaterinszenierung auf Licht, Video und Musik zurückgegriffen. Nicht anders als bei dem Stück „Der Idiot“. Die Musik wurde von dem Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponiert und arrangiert. Das Düsseldorfer Schauspielhaus, welches das Stück „der Idiot“ im eigenen Haus schön öfter aufgeführt hatte mit der von Mir-Ali komponierten Musik, darf diese nun im eigenen Haus nicht mehr verwenden.

“Der Idiot” und der Weg

2015 komponierte Mir-Ali die Musik zum Bühnenstück „Der Idiot“ von Fjodor Dostojewski in der Inszenierung von Matthias Hartmann für das Staatsschauspiel Dresden. Ein Jahr später übernahm das Schauspielhaus Düsseldorf die Inszenierung aus Dresden zusammen mit der Musik von Mir-Ali. Folglich zahlte das Schauspielhaus Düsseldorf, für die Spielzeit 2016/2017, dem Tonkünstler eine pauschale Vergütung.

Seitdem gehört das Stück zum Repertoire des Schauspielhaus Düsseldorfs und wurde in weiteren Spielzeiten 2017/2018 und 2018/19 weiterhin aufgeführt. Währenddessen zahlte das Schauspielhaus weiterhin an die GEMA. Lediglich nicht an den Tonkünstler. Woraufhin der Tonkünstler seine Klage einreichte, da er mit den laufenden Aufführungen seine Urheberrechte verletzt sieht.

Das Urteil – Wenn die Musik nicht ertönt

Jenes sieht die 12. Zivilkammer des Landesgerichts Düsseldorf auf so und gibt dem Tonkünstler somit Recht. Laut der 12. Zivilkammer des Landesgerichts Düsseldorf, sei die von Mir-Ali komponierte Musik ein Werk der Tonkunst. Genau diese Tonkunst, wird im Rahmen der Inszenierung von „Der Idiot“ des Schauspielhauses Dresden bühnenmäßig dargestellt. Im Grunde genommen bezieht sich das Urteil auf § 19 Abs. 2 UrhG. Dort wird unterschieden zwischen Musik die zur Untermalung verwendet und Musik die in das Spielgeschehen integriert ist. Letzteres trifft auf das Bühnenstück „Der Idiot“ zu. Hierbei bilden das gesprochene Wort und die Musik eine Symbiose. Es handelt sich in diesem Fall also nicht nur um die Musik, sondern um die bühnenmäßige Darstellung. Obgleich das Schauspielhaus Düsseldorf zwar die Musikrechte durch das GEMA-Berechtigungsvertrag  erwerben kann, können keine Rechte an der bühnenmäßigen Aufführung.