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Wie wird die Echtheit des Werke festgestellt?

von Kamahele (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons

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Foto von Kamahele (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons/ 512px-SR-12-Schorndorf_Pokorny-2012-10_002.jpg

Wie wird die Echtheit des Werke festgestellt?

Grundsätzlich ist zwischen der Frage nach der Originalität und der Frage der Echtheit eines Werkes zu unterscheiden.

Denn „Echtheit“ bedeutet die einwandfreie Zuordnung  eines Kunstwerkes zu einem Künstler. Die „Originalität“ verweist  auf die urheberrechtliche Bestimmung in Abgrenzung zur Vervielfältigung.

Um die Echtheit eines Kunstwerkes festzustellen, ist man häufig auf sachkundiges Wissen angewiesen.  Dabei kommen Kunsthistoriker,  Restauratoren, sowie Kunsthändler und Galeristen als Sachverständige in Betracht.

Für Gutachten und Expertise kommen unterschiedliche Untersuchungsmethoden in Betracht:

  • Naturwissenschaftliche und technische Untersuchung

Hierbei wird ein Gemälde durch Streiflicht, UV Strahlen, Infrarotstrahlen, Röntgenaufnahmen sowie durch Computertomographie untersucht. Eine andere Methode ist die chemische – physikalische Analyse von Farbschichten.Diese Untersuchungen dienen dazu, behauptete Zuschreibungen zu wiederlegen und Fälschungen zu offenbaren. Sie sind allerdings für die positive Zuschreibung eines Kunstwerkes zu einem Künstler nicht geeignet.

Durchgeführt werden diese Untersuchungen vor allem im Bayrischen Doerner Institut http://www.doernerinstitut.de sowie im Berliner Rathgen Forschungslabor http://www.smb.museum/museen-und-einrichtungen/rathgen-forschungslabor/home.html.

Kunsthistorische Methode

Sowohl bei der Beurteilung der Originalität, als auch bei der Echtheit, sind kunsthistorische Experten zu Rate zu ziehen. Dabei muss der Experte das Originalwerk in Augenschein nehmen, und sich mit den stilkritischen Merkmalen des Werkes auseinandersetzen, wie beispielsweise Stilmerkmale, Bildthema, Umsetzung, Farben, Handschrift, etc. Auch die Provenienz ist zu prüfen, also Voreigentümer, Erwerbsumstände, etc.

Erstellt wurde dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg, www.berateranwalt.com.