Darüber hatte jetzt ein Gericht in Frankreich zu entscheiden.
2007 ist für 80.000 EUR ein Werk von Jean Prouvé ersteigert worden. Laut Katalog des Auktionshauses bestand das Werk aus Eichenholz.
Ein Expertengutachten brachte Restaurierungen zutage und stellte fest, dass es sich bei dem Material teilweise um Eichenfurnier handelte. Ansonsten wurde aber die Handschrift des Künstlers bestätigt. Es stellt sich daher die Frage, „wieviel Original braucht es tatsächlich“?
Um die Entscheidung zu verstehen, muss sich mit dem Begriff des „Originals“ vertraut gemacht werden. Dieser bezieht sich keinesfalls darauf, dass das Werk noch vollständig und in genau der Form erhalten sein muss, wie zu dem Zeitpunkt als der Künstler es geschaffen hat. Würde man einen derart strengen Maßstab anlegen, wäre die Einschätzung als „Original“ wohl ein Attribut, welches in noch größerem Maße zu einer Wertsteigerung beitragen würde als es gegenwärtig ohnehin der Fall ist.
Einfach gesprochen handelt es sich bei einem Original um das ursprüngliche Werk. Gemeint ist also das in seiner Existenz einmalig Geschaffene. Das bedeutet gleichwohl nicht, dass eine Kopie oder Vervielfältigung nicht möglich wäre. Gemeint ist lediglich, dass der Künstler allein in einem Schaffensvorgang das Werk hervorgebracht hat.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen ist daher der Beweis der Originalität antiker Gemälde quasi unmöglich, da niemand bei dem tatsächlichen Entstehungsprozess anwesend gewesen ist.[1]
Eine Kopie hingegen ist die bloße Vervielfältigung, wobei ein Original nicht den Anspruch erhebt, dass es sich um ein Unikat handeln müsse. Gerade bei Grafiken wie Holz- oder Kupferstichen ist eine vielfältige Anzahl an Abzügen möglich. Dabei entstehen im Ergebnis – jedes für sich betrachtet – zahlreiche Originale, die der Künstler geschaffen hat.
Etwas anderes ist es wiederum, wenn ein Original als echt bezeichnet wird. Die Zuschreibung der Echtheit ist eine Eigenschaft, die außerhalb des Kunstwerks liegt und ihm aufgrund des Wissens um seine Herkunft zugeschrieben wird. Als echt gilt deshalb ein Werk, dass bezogen auf das Material und die Herkunft sicher einem Künstler zugeschrieben werden kann. Im Unterschied dazu handelt es sich um ein „falsches“ Kunstwerk, wenn es unrichtigerweise einem bestimmten Künstler zugeordnet wurde, tatsächlich jedoch aus einer anderen Werkstatt stammt – nämlich aus der des Kunstfälschers. Der Beweis der Echtheit ist demzufolge auch vor Gericht möglich.
Bezogen auf das „Jean Prouvé“ -Werk ist dadurch nachvollziehbar, weshalb es sich immer noch um das Original handelt, selbst wenn im Laufe der Zeit an dem Werk Ausbesserungen von Restaurationen vorgenommen wurden. Solange von der ursprünglichen Substanz immer noch so viel erhalten ist, dass es den Kern des Werkes ausmacht, handelt es sich um das Original. Das heißt, dass das Werk in seiner Urform durch Jean Prouvé überhaupt erst geschaffen wurde.
Die Frage, welchen Wert ein derartiges Werk noch besitzt, ist am Ende eine gänzlich andere und wird sich allein im Preis widerspiegeln, sodass auch das restaurierte „Jean Prouvé“-Werk am Kunstmarkt seine entsprechende Wertschätzung erfahren wird.