In der Serie “Im Bilde” präsentiert der KunstrechtBlog interessante Fakten aus dem Kunstrecht. Heute beschäftigen wir uns mit Mängel eines Kunstwerkes.
Das Kunstwerk wird gekauft wie besehen. Hat z.B. die Grafik erkennbarer Stockflecken, dann muss sich der Erwerber vor dem Kauf überlegen, ob er das Werk trotzdem kaufen will. Ebenso sind übliche Veränderung des Materials hinzunehmen, z.B. nach Dunkeln der Farbe, Rostbildung bei Eisenplastiken.
Kontaktieren Sie uns! Rechtsanwältin Corinna vom Berg kümmert sich gerne um ihr Anliegen unter: https://www.vomberg.org/
Die Komplette Serie “Im Bilde” finden Sie hier: https://kunstrechtblog.de/fakten/