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Der dubiose Kunst-Deal

In der Schweiz macht ein dubioser Kunst-Deal die Schlagzeilen und findet seinen Höhepunkt vor dem kantonalen Wirtschaftsgericht in Bern. Wo sich die zwei Strippenzieher, ein Zürcher Barbetreiber und ein Berner Geschäftsmann verantworten müssen.

Treffen sich ein Barbetreiber und ein Geschäftsmann

Ein Barbetreiber und ein Geschäftsmann kommen auf die Idee vermeintliche Kunstwerke von Weltrang zu vertreiben.  Dadurch haben die beiden viele Investoren um ihr Geld gebracht. Anders gefasst: Eine Deliktsumme von rund zehn Millionen Franken, haben die beiden zwischen 2007 und 2016 von Geldgebern erwirtschaftet. Das Vertrauen und Interesse der Geldgeber, bekamen die beiden Strippenzieher, auf Grund von süßen Verlockungen, heißen Versprechungen und laut Anklage, ausschweifende und letztlich nicht überprüfbare Lügengeschichten des Wirts.

Anfänglich handelte es sich bei dem Kunst-Deal um einen echten „Tizian“, der anschließend um einen echten „Rembrandt“ erweitert wurde. Beide Kunstwerke, so hieß es, waren von echten Kunstliebhabern und zu sehr günstigen Konditionen zu kaufen. Um demgemäß den Deal erfolgreich abzuschließen, sei der Barbetreiber vorrübergehend auf das Geld der Investoren beziehungsweise der Geldgeber angewiesen. Überdies könnten die beiden Gemälde  auf dem internationalen Kunstmarkt ein Vielfaches des bezahlten Preises erzielen. Weiterhin soll jeder Investor großzügig am Gewinn beteiligt werden, versprach der Barbetreiber. Stattdessen verzögerte sich der bevorstehende Kauf. Statt Geld zu erhalten, sahen die Geldgeber sich mit immer neuen Forderungen konfrontiert und der Deal wurde überdies zunehmend teurer.

Doch auch der  Berner Geschäftsmann profitierte von diesem Kunst-Deal. Er selbst gewann Investoren, die in Sache Kunst nicht bewandert waren. Jene Investoren entschieden sich für den Geschäftsmann, da er sympathisch wirkt und unterließen dementsprechend eine intensive Abklärung des Sachverhalts. Anders formuliert, während der Geschäftsmann potenzielle Investoren rekrutierte, kümmerte der Barbetreiber sich um die Zahlungen. Obgleich Quittungen nie ausgestellt wurden.

Die Frage nach der Authentizität

Schließlich lud das Duo die Investoren in einem Kunstdepot in Zürich ein, wo sie unter anderem ein Gemälde besichtigten. Wodurch das Duo versuchte die Authentizität zu wahren. Des Weiteren legte der Barbetreiber Bankauszüge und Dokumente vor, um folglich die Echtheit der Werke und das Gelingen des Deals zu bekräftigen.

Trotz aller Beteuerung über die Echtheit der zwei Werke, Rembrandt und Tizian, fanden Experten später heraus, dass es sich um Fälschungen handelt. Anders formuliert, der „Tizian“ stammte nicht von dem italienischen Künstler, sondern war eine in der Werkstatt erstellte Kopie. Statt des „Rembrandts“ gab es eine Nonvaleur, also ein wertloses Bild.

Wohin verschwand das Geld?

Kurzum, die rund zehn Millionen Franken wurden letzten Endes nicht für den Kunst-Deal verwendet. Stattdessen, finanzierte das Duo eine Bar auf der Langstrasse im Zürcher Ausgehviertel, die in Brasilien lebende Freundin des Wirts und in die Unterhaltszahlungen.  In der Anklageschrift ist vermerkt, dass sowohl der Barbetreiber, als auch der Berner Geschäftsmann, hoch verschuldete waren und weder willens noch in der Lage sind, das Geld zurück zu zahlen. Somit ließen der Barbetreiber und der Geschäftsmann die Investoren in Unwissenheit. Laut Anklage geschah, jenes in engem und wechselseitigem Einverständnis. Zumal das Duo „konkludent“ mit dem Vorgehen des jeweils anderen einverstanden war.

Die Konsequenz aus dem dubiosen Kunst Deal?

Abgesehen von einigen Geldgebern, die misstrauisch wurden und merkten, dass sie hingehalten wurden, flog die Lüge erst später auf. Da einige Investoren noch lange weiter zahlten in der Hoffnung der Kunst-Deal würde abgehandelt werden.

Im Fall des dubiosen Kunst-Deals, hat das Berner Wirtschaftsgericht die beiden Strippenzieher zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Da die beiden jahrelang auf den Kosten der Investoren gelebt und diese betrogen haben. Das Wirtschaftsstrafgericht in Bern sah es als erwiesen an, dass die beiden zahlreiche Investoren mit zwei angeblichen Meisterwerken der Malerei über Jahre abgezockt hatten. Die Deliktsumme liegt laut Anklage bei rund 10 Millionen Franken

Das ungleiche Duo auf der Anklagebank, sah sich vor Gericht eher als Opfer, statt als Täter. Folglich plädierten sie für die Unschuldsvermutung, zumal sie fest an den Deal und an die Echtheit der Bilder geglaubt hätten. Nichtsdestotrotz nahm ihnen das niemand ab. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und ein Weiterzug noch offen, wie die Verteidiger der beiden Angeklagten sagten. Somit ist der Berner Geschäftsmann bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils auf freien Fuß. Wohingegen der Barbetreiber sich in Haft befindet und nach dem Urteil wegen Fluchtgefahr dorthin zurückkehrt.