Streit zwischen Bund, Berlin, Brandenburg und den Hohenzollernerben beendet

Für fast 100 Jahre haben sich die Erben des Hauses Hohenzollern mit dem Bund, dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über historische Kunstwerke, Gemälde, Möbel und wertvolles Geschirr im Gesamtwert von mehreren Hundert Millionen Euro gestritten. Jetzt kam es zu einer Einigung.

7 Juli 2025

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Was war passiert?

Für fast 100 Jahre haben sich die Erben des Hauses Hohenzollern mit dem Bund, dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über historische Kunstwerke, Gemälde, Möbel und wertvolles Geschirr im Gesamtwert von mehreren Hundert Millionen Euro gestritten. Fast alle ehemaligen Hohenzollern Schlösser hätten Kunstwerke herausgeben sollen.

Mit dem Ende des Deutschen Kaiserreichs 1918 und der Gründung der Weimarer Republik wurde das Vermögen des Hauses Hohenzollern beschlagnahmt. Im Jahr 1926 schlossen die Hohenzollern und der damalige preußische Staat einen Vertrag und trafen in diesem eine Vermögensregelung darüber, welcher Partei was gehört. Trotz dieser Regelung waren die Eigentumsverhältnisse bis vor kurzem nicht eindeutig.

Bei dem Streit ging es vor allem um die Eigentumsfrage und um die Frage einer Entschädigungszahlung an das Haus Hohenzollern. Entscheidend für die Frage nach der Entschädigung war unter anderem auch, ob die Hohenzollern das NS-Regie unterstütz hatten, was eine Entschädigungszahlung ausgeschlossen hätte.

 

Einigung durch Vertrag

Der Bund, die Länder Berlin und Brandenburg und das Haus Hohenzollern einigten sich in einem Rahmenvertrag darauf, dass die Kunstwerke in den Sammlungen verbleiben können, so wie bisher auch. Dafür wurde die gemeinsame gemeinnützige Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz gegründet und alle etwaigen Herausgabeansprüche des Hauses Hohenzollern an diese Stiftung abgetreten. Ein Drittel der Mitglieder des Stiftungsrats soll aus den Reihen des Hauses Hohenzollern kommen.

Einige Kunstwerke mit einem geschätzten Gesamtwert von mehreren Millionen Euro soll das Haus Hohenzollern jedoch erhalten. Daneben erhält das Haus Hohenzollern Hilfe bei der Sanierung und Restaurierung der denkmalgeschützten Burg Hohenzollern bei Hechingen. Ferner verzichtet der Staat auf die Rückforderung einer Summe von ungefähr 17,6 Millionen Euro. Diese Summe hatte das Haus Hohenzollern beim Verkauf einiger Werke in den Jahren 1963 und 1983 erzielt. Problematisch am Verkauf dieser Werke war jedoch, dass die Kunstwerke vom Haus Hohenzollern bereits im Jahr 1927 in einer Geheimaktion an die öffentliche Hand verkauft hatte.

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