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Spurensuche – Die Herkunft der Bilder

Spurensuche – Die Herkunft der Bilder

Ein Gastbeitrag von Dr. Tanja Bernsau

Jedes Kunstwerk erzählt eine Geschichte, nicht nur die, die es darstellt, sondern auch über seinen Weg durch die Vergangenheit. Als Provenienzforscherin erforsche und erzähle ich diese Geschichten. Eine besondere Bedeutung kommt der Provenienz von Kunstwerken zu, die in der NS-Zeit ihren Besitzer gewechselt haben  – auch heute noch, 70 Jahre nach Kriegsende. Nicht zuletzt zeigt die aktuelle Debatte um den Fall Gurlitt, dass das Thema des NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts (NS-Raubkunst) bzw. kriegsbedingt verbrachten Kulturguts (Beutekunst) noch lange nicht abgeschlossen ist. Noch immer erwarten die Museen Rückforderungsanträge auf Kunstwerke, die in der NS-Zeit verfolgungsbedingt ihren meist jüdischen Sammlern entzogen wurden. Die ehemaligen Eigentümer wurden zu Opfern des Holocausts, ihre Besitztümer kamen auf mehr oder weniger direktem Weg in Museen, in den Kunsthandel und in Privatsammlungen. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Kunstwerke, von denen man zwar weiß, dass sie Raub- und Beutekunst sind, aber zu denen (noch) kein Erbe gefunden werden konnte.

Provenienzforschung für die Erwerbsumstände zwischen 1933 und 1945 spielte lange Zeit keine Rolle weder in der deutschen noch in der internationalen Kunstlandschaft. Erst mit der Washingtoner Erklärung im Jahr 1998, nahm man sich auf internationalem Parkett dieses Themas wieder an. Zunächst schleppend startete daraufhin die Herkunftsforschung in Deutschland, indem einige wenige Stellen an den Museen etabliert wurden, finanziell gefördert durch Bundesmittel und zunehmend auch inhaltlich unterstützt durch etwa die “Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste” (im Januar 2015 aufgegangen im “Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste”). Ziel ist es, die Erwerbsumstände der staatlichen Museen in der NS-Zeit zu erforschen, bei Fällen von Enteignungen die wahren Berechtigten zu finden und vor allem transparent zu machen, welche Kunstwerke auch nur im Verdacht stehen, einst enteignet worden zu sein, um Geschädigten die Gelegenheit zu geben, sie zurückzufordern. Dabei steht die moralische Verpflichtung im Mittelpunkt der Grundsätze der Washingtoner Erklärung: In dem Bewusstsein, dass die juristische Situation nach 70 Jahren zumindest sehr kompliziert ist (wenn Rechtsansprüche nicht gar verjährt sind), ist es das Anliegen, im Einzelfall nach einer “fairen und gerechten Lösung” für alle Beteiligten zu finden, damit die wenigstens dieser Teil der Verbrechen des Dritten Reich, die Enteignung von Familienbesitz, wieder gut gemacht macht werden können.

Über die Autorin

Die Kunstdetektivin Tanja Bernsau ist promovierte Kunsthistorikerin und untersuchte in ihrer Doktorarbeit den Central Collecting Point Wiesbaden und den Einfluss der Monuments Men auf die deutsche Kulturgeschichte nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie hält Vorträge zu dem Themenbereich Raub- und Beutekunst in der NS-Zeit und unterrichtet an der Universität Gießen. Sie berät und recherchiert für Unternehmen, Museen, den Kunsthandel und private Sammler über ihre Sammlungsherkunft und unterstützt bei Restitutionsfällen.

    www.artresearch-service.com