LG Düsseldorf spricht 26.000 € Schadensersatz wegen einer Stilkopie zu. Urteil stärkt Urheberrecht bei Stilübernahmen und Social-Media-Verwertung.
Hintergrund des Falls
Ein Künstler hatte Elemente aus mehreren Werken eines anderen Künstlers ohne Zustimmung übernommen, darunter aus dem Werk „Burgundy Nights“.
Trotz der Nähe zum Original veröffentlichte und verkaufte er diese Werke auf Instagram.
Das Gericht bestätigte eine Urheberrechtsverletzung – auch ohne identische Kopie.
Das Urteil im Detail
Das LG Düsseldorf stellte klar:
- Die übernommenen Stilelemente waren eine persönliche geistige Schöpfung.
- Auch stilistische Übernahmen können urheberrechtlich relevant sein.
- Die Veröffentlichung auf Instagram ist eine öffentliche Zugänglichmachung.
- Die Nutzung war kommerzielle Verwertung.
Der zugesprochene Schadensersatz basiert auf der Lizenzanalogie:
Was hätte der Künstler zahlen müssen, wenn er eine Lizenz eingeholt hätte?
Warum dieses Urteil wichtig ist
1. Stilkopien sind nicht automatisch zulässig
Das Gericht stärkt den Gedanken, dass auch ein künstlerischer Stil schutzwürdig sein kann.
2. Social Media ist kein rechtsfreier Raum
Jeder Post ist eine urheberrechtlich relevante Handlung.
3. Schadensersatz kann hoch ausfallen
26.000 € sind ein deutliches Signal an die Branche.
Fazit
Das Urteil schärft das Bewusstsein dafür, dass kreative Arbeit – inklusive eines wiedererkennbaren Stils – rechtlich geschützt ist.
„Inspired by“ ist kein Freifahrtschein für kommerzielle Nutzung.



