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Kunst im Fotoalbum – Wie der Picasso zu Ihnen nach Hause kommt

Von Corinna vom Berg

Mit Digitalkameras und Mobiltelefonen kann man schnell und in ziemlich guter Qualität Kunst in Museen und Galerien fotografieren oder filmen. Jeder kennt die Situation: Besucher gehen durch die Ausstellung und fotografieren die ausgestellte Kunst. Doch darf man das eigentlich? Wie ist es mit der Veröffentlichung dieser Fotos im Internet? Zum Beispiel auf der eigenen Webseite oder als Posting in einem Forum oder bei Facebook?

Bevor Sie Ihr Handy zücken, prüfen Sie unbedingt, ob das Museum oder die Galerie, das Fotografieren oder Filmen grundsätzlich erlaubt. Oft ist es verboten. Aus rechtlichen Gründen, aber auch aus konservatorischen. Alte Kunstwerke sind ganz besonders lichtempfindlich und werden daher bei gedämpftem Licht gezeigt. Ein Blitzlicht – auch ein versehentliches – ist für solche Werke eine Katastrophe. Es ist daher oft von den Ausstellungen abhängig, ob fotografiert werden darf. Manchmal ist es nur gegen Bezahlung einer Gebühr erlaubt.

Wie das in „Ihrem“ Museum ist, können Ihnen das Museumspersonal an der Kasse oder die Aufsichtskontrollen sagen. Sie können sich aber auch vor Ihrem Besuch auf der entsprechenden Webseite im Internet informieren. Viele Museen haben FAQ-Listen, die auch auf diese Frage eingehen. Aber auch mit der Entrichtung einer “Fotogebühr” erwerben Sie keine Urheberrechte, die es Ihnen gestatten, die Fotos zu veröffentlichen. Eine private Nutzung ist in dem Fall in Ordnung. Aber denken Sie daran, wenn sie diese Fotos auf der eigenen Webseite oder auf Ihrer eigenen Facebook-Seite einstellen ist das nicht mehr privat und Sie verletzen Urheberrechte. Das muss nicht, aber kann Ihnen ziemlichen Ärger einbringen.

Juristisch ist die Sache eindeutig: Alle Werke der bildenden Kunst gehören zu den klassischen durch das Urheberrecht geschützten Werkarten. Ein Urheberrecht entsteht bereits unmittelbar mit der Schöpfung des Werkes, sobald dieses eine äußerlich wahrnehmbare Gestalt angenommen hat. Anders als bei Patenten, Marken oder Geschmachsmustern gibt es für bildende Kunst keine Abhängigkeiten von Formalitäten oder Registrierungen Mit der Entstehung des Werkes ensteht das Urheberrecht. Wenn also Ihr privates Foto aus dem Museum ins Internet “gerät” können die Ausreden schnell ausgehen. Also, fotografieren Sie vorsichtig!