von Kamahele (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
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Das Ausstellungswesen boomt

Das Ausstellungswesen boomt

Warum schickt man Kulturgüter von bedeutendem Wert um die Welt, wo doch die Menschen bequem reisen können? Stellt man auf den Erhalt von Kulturgütern ab, ist deren reisen nur schwer vertretbar. Denn mit jeder Bewegung eines Kulturgutes wächst die Gefahr der Zerstörung.

Demgegenüber ist der Kulturgüteraustausch zur Völkerverständigung existenziell. So lässt sich seit den 1980er Jahren eine verstärkte Ausstellungstätigkeit der Museen feststellen. Denn die Museen und andere kulturelle Institutionen nehmen Ihren Auftrag nicht nur zu bewahren und zu erhalten, sondern auch Kunst zu vermitteln, zunehmend ernst. So veranstalteten von den rund 80 % der Museen, die zwischen 1998- 2009 Angaben zu Ausstellungen gemacht haben, rund 61 % Sonderausstellungen (Statistische Gesamterhebungen des Berliner Institutes für Museumsforschung http://www.smb.museum.de).

Ohne Leihgaben könnten diese Sonderausstellungen nicht staatfinden. So ziehen konstitutionelle Veranstalter und auch (große) Museen für ihre Sonderausstellungen immer wieder Leihgaben hinzu. Vor dem Hintergrund des weltumspannenden Kulturgüteraustausches ist den damit verbundenen rechtlichen Fragen bislang nur eingeschränkt Beachtung geschenkt worden. Aus diesem Grunde werden wir uns in den nächsten Blogeinträgen mit der Thematik des Kulturgüterschutzes und dem (internationalen) Leihverkehr auseinandersetzen.

Dieser Beitrag ist von Rechtsanwältin Corinna vom Berg, berateranwalt.com.