Eine staatliche Klosterverwaltung erhält eine Schenkung. Dann stellt sich heraus: Der Künstler war wohl ein Nationalsozialist. Doch in den Verträgen ist die Rückgabe nicht vorgesehen. Jetzt befassen sich Gerichte mit dem Fall.
http://www.sueddeutsche.de/kultur/recht-und-kunst-nein-danke-1.2924404