Im Bilde: Kunstrechtfakt #14

Jeden Freitag ein neuer #Kunstrechtfakt. Aufgepasst beim Zitieren! Für ein Zitat ist die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

18 August 2017

fakt14,

Jeden Freitag ein neuer #Kunstrechtfakt. Aufgepasst beim Zitieren!

Für ein Zitat ist die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

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