Jeden Freitag ein neuer #Kunstrechtfakt. Aufgepasst beim Zitieren!
Im Bilde: Kunstrechtfakt #14
Jeden Freitag ein neuer #Kunstrechtfakt. Aufgepasst beim Zitieren! Für ein Zitat ist die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
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