Besagtes gilt ebenso für Kinder und Geisteskranke. Mehr Fragen zum Thema Kunstrecht? Kontaktieren Sie uns!
Ähnliche Beiträge:
Im Bilde: Kunstrechtfakt #11 Es ist Faktenfreitag! Jeden Freitag posten wir einen neuen #Kunstrechtfakt. Heute geht es um die Panoramafreiheit. Eine Ausnahme von der vom Reproduktionsrecht ist die „Panoramafreiheit“....
Im Bilde: Kunstrechtfakt #12 In der Serie “Im Bilde” präsentiert der KunstrechtBlog interessante Fakten aus dem Kunstrecht. Heute beschäftigen wir uns mit dem Portraitauftrag....
Im Bilde: Kunstrechtfakt #14 Jeden Freitag ein neuer #Kunstrechtfakt. Aufgepasst beim Zitieren! Für ein Zitat ist die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch...
Im Bilde: Kunstrechtfakt #12 Jeden Freitag ein neuer #Kunstrechtfakt. Wusstet ihr, dass sogenannte Happenings auch als Kunstwerke eingesehen werden können?...