Es ist Faktenfreitag! Jeden Freitag posten wir einen neuen #Kunstrechtfakt. Heute geht es um die Panoramafreiheit.
Im Bilde: Kunstrechtfakt #11
Es ist Faktenfreitag! Jeden Freitag posten wir einen neuen #Kunstrechtfakt. Heute geht es um die Panoramafreiheit. Eine Ausnahme von der vom Reproduktionsrecht ist die »Panoramafreiheit«.
Haben Sie Fragen?
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kunstrecht? Wir sind eine auf Kunstrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und beraten Sie gerne bei all Ihren kunstrechtlichen Fragen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Unter vomberg.org finden Sie auch weitere Infos zu unserer Kanzlei und unseren anderen Rechtsgebieten: Sportrecht, Erbrecht und Nachlasspflegschaft.