Im Bilde: Die Echtheit eines Kunstwerkes

In der Serie „Im Bilde“ präsentiert der KunstrechtBlog interessante Fakten aus dem Kunstrecht. Heute beschäftigen wir uns mit der Echtheit eines Kunstwerkes. Die Echtheit eines Kunstwerkes Die Echtheit des Kunstwerkes spielt in der Regel erst beim Weiterverkauf des Werkes eine Rolle, wenn Fälschungen auftauchen die berühmten Urhebern zugeschrieben werden. Aber auch wenn der Urheber sein Werk […]

10 November 2017

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In der Serie "Im Bilde" präsentiert der KunstrechtBlog interessante Fakten aus dem Kunstrecht. Heute beschäftigen wir uns mit der Echtheit eines Kunstwerkes.

Die Echtheit eines Kunstwerkes

Die Echtheit des Kunstwerkes spielt in der Regel erst beim Weiterverkauf des Werkes eine Rolle, wenn Fälschungen auftauchen die berühmten Urhebern zugeschrieben werden. Aber auch wenn der Urheber sein Werk selbst verkauft, kann dessen Echtheit bedeutsam sein. Lässt er beispielsweise andere für sich arbeiten und gibt er die Arbeiten als eigene aus, so kann es für den Erwerber durchaus bedeutsam sein, dass das Werk von seiner Hand, nicht aber von einem Mitarbeiter stammt, auch wenn er es signiert hat. Stammt es überhaupt nicht von ihm, liegt ein Sachmangel vor.

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