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"Pink Flamingos - Harald Naegeli vor Gericht"

Harald Naegeli. Wenn man den Namen hört, leuchten bei vielen Menschen in Zürich und Düsseldorf wohl die Lampen. Die unerlaubt aufgetragenen Werke des Sprayers Naegeli haben schon diverse Verfahren nach sich gezogen. Der wohl berühmteste Prozess Naegeli war im Jahr 1981. Die Konsequenz daraus, war eine Flucht aus Zürich, die ihn in seine neue Heimat Düsseldorf brachte. Auch hier lebt er seine Kunst aktiv weiter. Im April musste sich der Urvater der Graffiti-Kunst vor dem Amtsgericht in Düsseldorf verantworten. Wieso? Im Prozess ging es um eine Strafe von 600 Euro, wegen drei illegal aufgesprühten pinken Flamingos, die folglich von der Staatsanwaltschaft als Sachbeschädigung gefasst wurden.

Naegeli lehnte jenes ab und bestand auf eine Hauptverhandlung. Der Künstler kämpft seit Jahrzenten gegen ein Gesetzt, dass die Unveränderlichkeit eines Erscheinungsbildes einer Sache allein aus einem Kapitalismus postuliert. Durch ein Hauptverfahren erhofft er sich, sein Interesse öffentlichkeitswirksam mehr Druck zu verleihen und fortführen zu können.

Wer klagte und warum?

Die Leitung der AWK klagte den Künstler an. Naegeli erwiderte diesbezüglich nur, dass er jenen Akt spießig und kleinbürgerlich empfinde. Gerade für die Kunststadt Düsseldorf sei jenes Vorgehen ein peinliches. Denn die Stadt Düsseldorf ist bekannt für Künstler wie Bernd und Hilla Becher, Galeristen wie Alfred Schmela und Musiker wie Marius Müller-Westernhagen. Darüber hinaus arbeiteten und wohnten zahlreiche berühmte Künstler wie Joseph Beuys, Bazon Brock, Charlotte Moorman, Nam June Paik in Düsseldorf. Während die AWK also klagte, verzichtete der Tankstellen Besitzer hingegen, auf eine Strafverfolgung, da jener sich durch das Graffiti geehrt fühlte. Laut Naegli sei dies der Beleg dafür, dass in Düsseldorf ein Tankwart einen „höheren Kunstbegriff hat als der Akademieprofessor“.

Einigung in Sicht

Dennoch, die Verhandlung ging relativ unkompliziert über die Bühne. Die AKW verwies daraufhin, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht, weswegen sie dazu verpflichtet sein, das Graffiti zu entfernen und melden. Dennoch zog die AKW ihren Strafantrag zurück.

Naegeli’s Anwalt erreichte jedoch die Einstellung des aktuellen Verfahrens wegen der Sachbeschädigung von Hausfassaden. Unter der Bedingung, dass Naegeli 500 Euro an ein Kinderhospiz überweist und knapp 800 Euro für die Beseitigung seiner Graffitis zahlt.