Die erste Kunstauktion fand im 16. Jahrhundert in Frankreich statt. Die großen Auktionshäuser Sothebys und Christies wurden 1744 bzw. 1766 in London gegründet.
Die erste Kunstauktion in Deutschland führte Weigel 1755 in Leipzig durch. Zu den deutschen bekannten Auktionshäusern gehören die Villa Griesbach in Berlin und Lempertz in Köln. Insgesamt konzentrieren sich etwa 30 % des Welt Kunsthandels auf London und 40 % auf New York.
Ein Teil der Faszination von Versteigerungen beruht auf deren Missbrauchspotenzial und deren bewusster Intransparenz. Veräußerer und Erwerber wollen häufig aus Angst unerkannt bleiben. Der Einlieferer braucht auf einer Auktion nicht in Erscheinung treten, und der Erwerber kann schriftlich oder telefonisch bieten oder durch Kunsthändler oder Strohmänner bieten lassen.
Da der Auktionator das Versteigerungsgut nur gegen Vorauskasse oder Barzahlung aushändigt, wird durch die Intransparenz praktisch allein der Ersteher gefährdet. Nicht er, sondern allein der Auktionator kann die Vertrauenswürdigkeit des Einlieferers und vor allem die Eigentumslage beurteilen. An die diesbezüglichen Prüfpflichten des Auktionshauses sind deshalb strenge Anforderungen zu stellen, von denen es sich auch nicht völlig freizeichnen darf. Deshalb scheint ein rigoroser Haftungsausschluss unangemessen. Seriöse Auktionshäuser nehmen daher, Kunstgegenstände die sich später als gefälscht herausstellen, binnen bestimmter Fristen unter Erstattung des Kaufpreises zurück.