Über den künstlerischen Ausdruck in Berliner Gefängnissen schreibt Pia Kuhlmann für den kunstrechtblog.
Seit 1997 findet das Theaterprojekt ,,aufBruch‘‘ in Berliner Gefängnissen statt. Die Stücke werden von den Insassen gespielt und zuschauen kann jeder, der möchte und bereit ist seine Handtasche vorher bei der Garderobe abzugeben.
Aktuell wird beispielsweise in der JVA-Tegel Shakespeares blutige Tragödie ,,Titus Andronicus‘‘, die von Macht, Rache und Gewalt handelt, aufgeführt. Obwohl es sich bei den Insassen um keine professionellen Schauspieler handelt, bringen sie das Stück sehr authentisch auf die Bühne. Vor allem weil sie sich gut mit den prägenden Themen des Stückes identifizieren können. In musikalisch aufgelockerten Szenen setzen sich die Insassen in einem intensiven kreativen Raum mit diesen Themen auseinander.
Das Projekt geht über bloße Unterhaltung hinaus. Es fördert Teamarbeit, Toleranz und Ausdrucksfähigkeit. Zudem ist das Theaterspielen für die Insassen eine Ablenkung von der Haft und bietet eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung. Und auch für die Zuschauer ist es eine Möglichkeit mit einer neuen Art von Kunst konfrontiert zu werden.
Umso weitreichender wären die Folgen, wenn es das Projekt 2026 nicht mehr geben würde. Denn Berliner Justizbehörden haben die Fördergelder drastisch gekürzt. Viele Bundesländer lenken ihren Fokus momentan auf andere politische Themen und solche Projekte werden als ,,Sparmaßnahme‘‘ dann fallen gelassen.
Dabei wird vergessen, dass ,,aufBruch‘‘ eine bedeutende soziale Funktion erfüllt, indem es den Gefangenen eine Stimme und ein Stück Freiheit gibt. Doch ohne finanzielle Unterstützung könnte der Vorhang für immer fallen.