Viele Museen unterhalten, neben ihren sich periodisch abwechselnden Sonderausstellungen, Installationen und Ausstellungsbereiche, die dort permanent für die Öffentlichkeit zur Schau gestellt werden. Die Frage hier ist: Wo liegen die Grenzen von „permanent“? Und kann der Eigentümer des jeweiligen Gebäudes ein permanent installiertes Kunstwerk einfach ohne Weiteres aus seinem Ausstellungsbereich entfernen, wenn er diesen renovieren oder gar abreißen möchte?