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Wie stelle ich die “Echtheit” eines Kunstwerkes sicher?

wie stellt man die echtheit originalität eines kunstwerkes fest_Kunstrechtblog

© Pexels, Pixabay (freie kommerzielle Nutzung)

Aufgrund der immerwährenden Aktualität des Themas der „Echtheit“ eines Werkes widmen wir uns heute diesem Thema und klären, wie man die “Echtheit” eines Kunstwerkes untersuchen kann und was eigentlich der Unterschied ist zwischen Echtheit und Originalität.

 

Unterschied zwischen Echtheit und Originalität

Zu unterscheiden ist die Frage nach der Originalität von der Frage der Echtheit. Denn die Fragen haben unterschiedliche Zielrichtungen.

Echtheit bedeutet die einwandfreie Zuordnung  eines Kunstwerkes zu einem Künstler.

Originalität bedeutet die urheberrechtliche Bestimmung in Abgrenzung zur Vervielfältigung.

Um die Echtheit eines Kunstwerkes festzustellen, ist man auf sachkundiges Wissen angewiesen. Dabei kommen als Sachverständige in Betracht, Kunsthistoriker und Restauratoren, sowie Kunsthändler und Galeristen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf eigenen Antrag durch die zuständige Industrie- und Handelskammer einen öffentlichen Sachverständigen zu bestellen.

Als Gutachten und Expertise kommen unterschiedliche Untersuchungsmethoden in Betracht:

 

Naturwissenschaftliche und technische Untersuchung

Hierbei wird ein Gemälde durch Streiflicht, UV Strahlen, Infrarotstrahlen, Röntgenaufnahmen sowie durch Computertomographie untersucht.

Eine andere Methode ist die chemische – physikalische Analyse von Farbschichten.

Diese Untersuchungen dienen dazu, behauptete Zuschreibungen zu widerlegen und Fälschungen zu offenbaren. Sind aber für die positive Zuschreibung eines Kunstwerkes zu einem Künstler nicht geeignet. (Echtheit)

Durchgeführt werden diese Untersuchungen vor allem im Bayrischen Doerner Institut sowie im Berliner Rathgen Forschungslabor.

 

Kunsthistorische Untersuchung

Sowohl bei der Beurteilung der Originalität, als auch bei der Echtheit, sind kunsthistorische Experten zu Rate zu ziehen. Dabei muss der Experte das Originalwerk in Augenschein nehmen. Daneben muss er sich mit den stilkritischen Merkmalen des Werkes auseinandersetzen, wie Stilmerkmale, Bildthema, Umsetzung, Farben, Handschrift, etc. Auch die Provenienz ist zu prüfen, also Voreigentümer, Erwerbsumstände, etc.

Sollten Sie Zweifel an der Echtheit eines Kunstwerkes haben, sollten Sie vor einem Kauf unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen.

Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zur Echtheit und Originalität von Kunstwerken oder allgemein zum Thema Kunstrecht? Wir sind eine auf Kunstrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und beraten Sie gerne bei all Ihren kunstrechtlichen Fragen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Unter vomberg.org finden Sie auch weitere Infos zu unserer Kanzlei und unseren anderen Rechtsgebieten: Sportrecht, Erbrecht und Nachlasspflegschaft.

Gerne können Sie uns auch im Rahmen der digitalen Sprechstunde, veranstaltet durch das Landesbüro für bildende Kunst, www.labk.nrw, kontaktieren.