Gerade im Kunstbereich hat das Versichern von Risikofaktoren einen erheblichen Stellenwert und sollte jedem, der im Bereich der Kunst, ob nun als Künstler, Sammler oder Händler unterwegs ist, stets bewusst sein.
Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Merkmale der Kunstversicherung.
Der Kunsteklat der Kassler documenta fifteen (Juni bis September 2022) über ein antisemitisches Werk hat nicht nur auf der documenta selbst weitere Auswirkungen gehabt, sondern auch darüber hinaus eine wiederkehrende Diskussion über die Grenzen der Kunst mit sich gebracht.
Dabei ging es im Kern nicht nur um eine philosophisch bezogene Fragestellung, was Kunst darf und was nicht.
Ebenso wurde die juristische Seite beleuchtet, was die staatlich geförderte documenta als künstlerische Plattform bezüglich der Kunstfreiheit erlaubt ist und was darüber hinausgeht.
Straßenfotografie bzw. Street Photography galt rechtlich lange als Streitthema. Die dahinterstehenden Fragen: Ist Street Photografie Kunst? Und was wiegt schwerer: das Kunstrecht oder allgemeine Persönlichkeitsrechte?
Inzwischen herrscht mehr Klarheit: Das Bundesverfassungsgericht erkennt Street Photography als Kunstwerk und damit die Straßenfotographie als Kunstform an. Somit bestätigt, dass Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtsprechung zum Thema Spannungsverhältnis zwischen Kunstrecht und allgemeinem Persönlichkeitsrecht.
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1738/16) befasste sich mit der Abwägung zwischen Kunstfreiheit auf der einen und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite.
Mit Beschluss vom 28. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgerichts eine Grundrechtsverletzung einer freischaffenden Künstlerin festgestellt und das Verfahren an das Landgericht Halle zurückverwiesen. Das Bundesverfassungsgericht sah die Beschwerdeführerin durch das Verbot, ein von ihr angefertigtes Porträt in der Öffentlichkeit zu verbreiten und auszustellen in ihrer Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG verletzt.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat derzeit über die Frage zu entscheiden, wann der Konzertauftritt mit einem Kind unzulässig ist und wie weit die Grenzen dessen, was als Mittel der Kunst gelten kann, zu ziehen sind.
In dem Rechtsstreit wird gegen den Sänger Angelo Kelly der Vorwurf der unzulässigen Kinderarbeit erhoben.
Auf der einen Seite werden immer wieder ehrverletzende Äußerungen versucht unter dem Deckmantel der „Satire“ zu verschleiern oder sich bei aufkommender Kritik am künstlerischen Werk dem Totschlagargument „Satire“ zu bedienen. Auf der anderen Seite muss auch die kritische und künstlerisch zum Teil überzogene Darstellung erlaubt sein, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Sei es die Kontroverse um das im Jahr 2016 veröffentlichte Gedicht von Jan Böhmermann oder etliche Karikaturen des abgetretenen US-Präsidenten Donald Trump. Die Frage, welches künstlerische Werk durch die Kunstfreiheit geschützt wird, stellt sich regelmäßig aufs Neue.