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Restitutionsforderungen von Raubkunst

Vor kurzem, erschien das Buch „Was heilt Kunst? Die späte Rückgabe von NS-Raubkunst als Mittel der Vergangenheitspolitik“. Jenes Buch wurde von der Juristin Sophie Schönberg geschrieben. Hierin kritisiert sie unter anderem den Umgang mit Restitutionsforderungen. Dazu führte sie umfangreiche Studien über die Rückgabe von Kunstwerken als Mittel der Vergangenheitspolitik durch.

Die Diskussion um den Umgang mit Restitutionsforderungen ist derzeit aktueller denn je. Museen weltweit überlegen, wie, ob und wann die Rückgabe von Raubkunst stattfinden soll. Auch die Düsseldorfer Professorin und Juristin Sophie Schönberger, beschäftigte sich mit diesem Thema. Grenzt es jedoch klar ein, indem sie sich auf die späte Rückgabe von NS-Raubkunst als Mittel der Vergangenheitspolitik bezieht.

Bilder und ihr Stellungswert

Laut Schönberger, haben Bilder etwas Besonderes an sich. Selbst heute diskutieren wir noch intensiv über bestimmte Bilder und weiter, über die Rückgabe von Bildern. Obgleich ein Rückgabe Diskurs geführt wird, grenzt der sich thematisch auf Bilder ein. Denn ein solcher Diskurs wird heute zu Tage nicht in Bezug auf Wertpapieren, Unternehmen oder Immobilien geführt. Das begründet Schönberger damit, dass Bilder nie ganz alleine für sich stehen. Denn Bilder erzählen Geschichten, eröffnen Assoziationsräume und sind Projektionsflächen für ganz verschiedene Formen von Identitätskonstruktionen. Dem zu Folge sind Bilder mehr, als was sie oberflächlich darstellen. Genau hierin liegt das besondere an dem jetzigen Restitutionsprozess, weil es sich hierbei um eine umfassende Form der Wiedergutmachung handelt.

Der Schlüssel liegt im Rückgabeprozess

Oftmals findet der Rückgabeprozess sehr formal statt, argumentiert mit einem formal weiterexistierenden Eigentum, welches so gar nicht juristisch existiert. Der Rückgabeprozess wird durchgeführt, wie als ob man dem Eigentümer etwas zurückgeben möchte. Das Problem hierbei ist, dass die ursprünglichen Eigentümer, nicht mehr auffindbar sind, weil sie zum Beispiel verstorben sind. Darüber hinaus sind auch die Bilder von der Zeit markiert, sodass es dazu kommt, dass Jemand anderes formaljuristisch das Eigentum erworben hat.

Folglich kann man mit dem Rückgabeprozess keinen vergangen Zustand wiederherstellen, der für dieses Verfahren eigentlich da sein müsste. Sondern geht bei diesem Rückgabeprozess, einen bewussten Akt, der eine bewusste Entscheidung voraus eilt ein, um das begangene Unrecht wieder gut zu machen. Sprich, dieser Akt der Wiedergutmachung, funktioniert nur dann als Wiedergutmachungspolitik, wenn die Intention dahinter aufrichtig ist und eine bewusste Entscheidung stattfindet. Die wiederum sich bündelt in der Ansicht, dass dieser Rückgabeprozess eine gerechte Lösung ist.

Das Nachgehen von Restitutionsforderungen

Der Rückgabeprozess, soll dementsprechend über die Entlastung des Zurückgebers hinausgehen. Doch leider greifen die rechtlichen Vorschriften für die heutigen Rückgaben nicht. Da man sich letztlich auf moralische Maßstäbe beruft. Wie zum Beispiel die Limbach-Kommission, der Institution des Bundes. Im Falle einer entsprechenden Streitigkeit, schlichtet die Institution des Bundes, aber fällt keine juristische Entscheidung. Stattdessen geben sie ethisch-moralische Empfehlungen.

Ethisch-moralische Empfehlungen sind im Grunde genommen nicht anderes als moralische Prinzipien. Überdies sind sie deutlich individueller, weniger vorhersehbar und unklar. Schließlich sind moralische Prinzipien signifikant weicher, als klare rechtliche Maßstäbe.

Die Moral ist vielmehr individuell als universell. Weshalb es zu großen Unsicherheiten kommt. Folglich stoßen die Empfehlungen der Limbach-Kommission auf immer mehr Ablehnung. Sodass heutige Anspruchstellern und Erben die Auseinandersetzung auf rechtlicher Ebene im Ausland suchen, wo es den Rechtsweg gibt.

Klare Regeln braucht es

Solange der Bundestag sich nicht mit dem Thema,
Restitutionsforderungen, auseinandersetzt, kann es nicht zu Veränderungen kommen. Zum Beispiel könnte der Bundestag eine gesetzliche Regelung schaffen. Infolgedessen  er zum einen für die heutigen Erben und die Anspruchsstelle ganz klaren Regel schafft und zum anderen klar definiert unter welchen Voraussetzungen Ansprüche bestehen und wann keine. Folglich würden dadurch klare Verfahren entstehen, in denen die jeweiligen Positionen deutlich sind. Sodass die Anspruchstellern und heutigen Erben sagen können: „wir haben einen Anspruch, denn der Gesetzgeber hat uns das Recht gegeben, diese Dinge zurückzufordern.

Unter dem Strich bedeutet ein entsprechendes Gesetzt im Bundestag, ein großer symbolischer Akt, welches das Unrecht anerkennt.