Im Bilde: Kunstrechtfakt #12
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Im Bilde: Kunstrechtfakt #14

Jeden Freitag ein neuer #Kunstrechtfakt. Aufgepasst beim Zitieren!

Für ein Zitat ist die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

Mehr Fragen zum Thema Kunstrecht? Kontaktieren Sie uns! Rechtsanwältin Corinna vom Berg kümmert sich gerne um ihr Anliegen unter: https://www.vomberg.org/