Im Bilde: Kunstrechtfakt #11
28. Juli 2017
Im Bilde: Kunstrechtfakt #12
11. August 2017
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Im Bilde: Kunstrechtfakt #12

Jeden Freitag ein neuer #Kunstrechtfakt. Wusstet ihr, dass sogenannte Happenings auch als Kunstwerke eingesehen werden können?

“Happenings“ können unter bestimmten Voraussetzungen als Kunstwerk eingeordnet werden. 

Mehr Fragen zum Thema Kunstrecht? Kontaktieren Sie uns! Rechtsanwältin Corinna vom Berg kümmert sich gerne um ihr Anliegen unter: https://www.vomberg.org/