Es ist Faktenfreitag! Jeden Freitag posten wir einen neuen #Kunstrechtfakt. Heute geht es um die Panoramafreiheit.
Eine Ausnahme von der vom Reproduktionsrecht ist die „Panoramafreiheit“.
Mehr Fragen zum Thema Kunstrecht? Kontaktieren Sie uns! Rechtsanwältin Corinna vom Berg kümmert sich gerne um ihr Anliegen unter: https://www.vomberg.org/