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Der Teufel steckt im Detail – Rechtsstreit um einen Buchstaben, der den millionenschweren Unterschied macht

Wie beweist man, dass man ein Gemälde nicht gemalt hat? Mit dieser Frage sieht sich der renommierte Künstler Peter Doig in einem Rechtsstreit konfrontiert.

Wer hegt ihn nicht, den Traum vom verborgenen Schatz? Ein angestaubtes Gemälde auf dem Dachboden, eine Vase, die lange keine Beachtung mehr fand – der wahre Wert ist häufig schwer einzuschätzen. Die Hoffnung auf den glücklichen Zufall, unbewusst in Besitz eines bedeutsamen Wertgegenstandes zu sein, ist groß.

So auch bei dem ehemaligen kanadischen Gefängnisangestellten Robert Fletcher, der während seiner Tätigkeit einem Insassen für 100 Dollar ein Gemälde abkaufte, um diesen finanziell zu unterstützen und vom kriminellen Milieu fernzuhalten. Die Signatur, mit der das Werk versehen ist, „Peter Doige ‘76“, sollte vierzig Jahre später zu einem viel beachteten Missverständnis führen.

Ein Freund Fletchers wies diesen darauf hin, dass der international anerkannte, schottische Künstler Peter Doig, seine Werke für viele Millionen Euro verkaufe. Um eine Summe zu betiteln: ganze 25,9 Millionen Dollar erzielte sein Werk „Swamped“ aus dem Jahr 1990 bei einer Auktion, sein persönlicher Rekord.
An diesen Hinweis anknüpfend setzte Fletcher alles daran, das von ihm erworbene Gemälde als ‚echten‘ Doig teuer zu verkaufen. Die Urheberschaft konnte zu Beginn nicht eindeutig geklärt werden, bekannte Auktionshäuser weigerten sich daher, das Werk zu versteigern. Fletcher sah sich um ein Vermögen gebracht und klagte ganze fünf Millionen Schadensersatz von Peter Doig ein.

Besagter Künstler sah sich daraufhin in der Pflicht, vor dem Gericht in Chicago zu beweisen, dass er nicht Urheber der in Acryl manifestierten Wüstenlandschaft auf Leinwand ist, sondern lediglich ein Namensverwandter.

Im vergangenen Sommer berichteten die einschlägigen Medien von diesem außergewöhnlichen Fall. Hierunter die New York Times, das Kunstmagazin art, die Zeit, monopol, spiegel online und viele weitere.

Der fragliche Zeitraum lag zwar bereits um einiges zurück, dennoch konnte Doig nachvollziehen, wo er sich damals aufhielt: Nicht im Gefängnis in Thunder Bay, Ontario, da war er sich sicher, sondern im rund 500 Kilometer entfernten Toronto. Dort bestritt er seinen Alltag als 16-jähriger Teenager, der die Schulbank drückte und sich noch nicht an das Medium Leinwand herangewagt hatte. Vielmehr waren Zeichnungen mit Bleistift und Tinte auf Papier bis zum Ende der 70er Jahre seine Profession.

Die Argumentation überzeugte. Der Richter war sich sicher, dass Peter Doig das Gemälde nicht gemalt hatte und die Nicht-Urheberschaft war somit erwiesen.

Das Werk wurde daraufhin dem 2012 verstorbenen Peter Edward Doige zugeschrieben, der tatsächlich zu der fraglichen Zeit im Gefängnis einsaß.

Rechtsexperten ist im Kontext eines derart bekannten Künstlers kein vergleichbarer Fall bekannt, wie die New York Times schreibt. Picasso leugnete zwar beispielsweise die Urheberschaft des Werkes „La Douleur“, wurde dafür aber nicht rechtlich belangt, wenn das Metropolitan Museum auch das Gegenteil meint beweisen zu können.

Robert Fletcher, der nach wie vor angibt, von der Urheberschaft Doigs überzeugt zu sein, bleibt mit dem Werk und nicht etwa einem größeren Millionenbetrag zurück. Der Schatz bleibt somit ein ideeller und kann den Besitzer ästhetisch, aber nicht finanziell beglücken. Künstlerisch ist das Gemälde dafür nun durch Doig persönlich legitimiert, der das Werk als „schönes Bild“ bezeichnete.

 

Ihre Rechtsanwälte vom Berg und Partner beraten Sie übrigens auch zu Fragen der Provenienz und Herkunft ihrer Kunstwerke, sprechen Sie uns gerne an.

 

 

Lesen Sie mehr zu Doig/Doige unter:

http://www.monopol-magazin.de/sch%C3%B6nes-bild-aber-nicht-von-mir

http://www.art-magazin.de/szene/16663-rtkl-maler-star-peter-doig-verklagt-bizarre-posse-um-peter-doig

http://www.zeit.de/2016/30/peter-doig-gemaelde-faelschung-rechtsstreit

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/peter-doig-urteil-im-prozess-um-sein-angebliches-bild-a-1109195.html

https://www.nytimes.com/2016/07/10/arts/design/peter-doig-painting-lawsuit.html?hp&action=click&pgtype=Homepage&clickSource=story-heading&module=mini-moth&region=top-stories-below&WT.nav=top-stories-below&_r=3