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Brexit: Einfluss auf den Kunstmarkt

Brexit, London, Kunstmarkt, Einfuhrumsatz, Reisefreizügigkeit

Seit über einem Jahr ist der Begriff Brexit in aller Munde. Mit dem Begriff Brexit, geht auch eine Veränderung des Handels, mit allen Gütern einher. Das betrifft nicht nur das Kunstrecht sondern auch (freie) Künstler, Sammler und den gesamten Kunstmarkt! Ob er nun kommt, wann er kommt und vor allem wie, ist eine Frage die niemand klar beantworten kann. Das einzige was definitiv allen bewusst ist, ist dass sich mit dem Brexit einiges ändern wird. Gerade London, welches als einer der großen Kunstmärkte der Welt bekannt ist, man denke nur an Christie’s, bereitet sich derzeit auf den Ausstieg vor.

Folgen für den Londoner Kunstmarkt

Entgegen alle Vermutungen, könnte London von den Ausstieg profitieren. Dadurch, dass es in Großbritannien einen etablierten und starken Dachverband gibt. Jener der mit der Regierung im engen Dialog steht. Innerhalb dieses Austausches werden die gesetzlichen Regelungen überprüft, welche in der Vergangenheit aus Brüssel übernommen werden mussten. Dies betrifft vor allem die Einfuhrumsatzsteuer auf Kunst und das Folgerecht. Mit anderen Worten, den gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung des Künstlers am Weiterverkauf eines Werkes.

Der Profit würde sich verstärkt bei der Einfuhrumsatzsteuer für den Staat bemerkbar machen, da diese nur wenige Einnahmen generiert. Sodass für London jene gesetzliche Regelung verzichtbar ist. Anders schaut es jedoch bei dem Folgerecht aus. Obgleich viele diese Regelung für sinnvoll empfinden, stell sich jedoch die Frage, ob die Erben eines Künstlers weiterhin davon profitieren dürfen. Dementsprechend gibt es immer mehr die Forderung nach einem Folgerecht, dass auf die Lebenszeit des Künstlers begrenzt wird.

Fragen über Fragen

Der Brexit birgt eine gewisse Unsicherheit. Doch auch Chancen wenn man Regelungen für die Zeit nach dem Austritt findet. Fragen, auf denen es noch keine Antwort gibt, müssen geklärt werden. Wie zum Beispiel, zum Personal: Was ist mit der Reisefreizügigkeit von Mitarbeitern? Wie ändert sich deren Aufenthaltsrecht in Großbritannien? Aber auch Fragen nach den Kunstgeständen und Werken sind ungeklärt. Was passiert mit nicht verkauften Werken? Unterliegen diese der Einfuhrumsatzsteuer, wenn sie nach dem Brexit zurückgeschickt werden?

Sollte es nach dem Brexit einen Einfuhrzoll für Kunstwerke geben, würden unter dem Strich, dieselben Regelungen gelten wie in der Schweiz. Die Schweiz, als auch andere Drittländer, unterliegen dieselben Einlieferungsregelungen. Mittels dem System der „preferred shippers”, können Transporterunternehmen, sofern sie als solche registriert sind, die Abwicklungen der Zollformalitäten zukünftig einfach, schnell und digital erledigen.

Kunstmarkt London

Obgleich man annehmen könnte, dass durch die Digitalisierung und den Brexit die europäischen Sammler zukünftig eher bei sich zu Hause ihre Kunst verkaufen würden. Sollte man den globalen Kunstmarkt nicht unterschätzen.  Denn jeder Marktplatz hat seine eigenen Charakteristika. Diese zu identifizieren, beziehungsweise die Kunstmärkte zu finden an denen der Umsatz und der Transaktionsvolumen am größten ist, kann nur ein globaler Sammler oder Auktionshaus.  Insofern macht es wenig Sinn, mit einem Künstlerbuch nach New York, statt Paris zu gehen. Folglich hat auch London sein Spezialgebiet. Der Verkauf von sogenannten „alter Meister“, ist dort durchaus eher rentable, als in Hong Kong. Jene Beobachtungen lassen sich sogar statistisch nachweisen. Daran kann auch ein Brexit nichts ändern. Somit wird London als einer der vier großen Kunstmarktplätze nicht seine globale Stellung verlieren.

Europa als kulturelles Feld, mit einer Dichte an Informationen und Expertise, wird trotzt Brexit weiterhin ein Verkäufer- und Kunstmarkt bleiben. Insofern wird Europa mit seinen Kunstschaffende, Institutionen und Sammler nicht an Bedeutung verlieren. Für Europa bedeutet das lediglich eine Umverteilung von Transaktionen. Denn ob die Rahmenbedingungen anderswo besser sind, nachdem Brexit kann nur die Zukunft zeigen.